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Bericht zur VRB Monatsversammlung Juni

In der Monatsversammlung im Juni widmeten wir uns der neuen Organisationsstruktur in Ruhpolding. Bürgermeister Justus Pfeifer erläuterte die Umstrukturierung, die notwendig ist, um den neuen rechtlichen und steuerlichen Regeln (Gemeinden sind ab 2027 umsatzsteuerpflichtig) gerecht zu werden und die Gemeinde wirtschaftlich zukunftsfähig aufzustellen.

Mit Hilfe eines Flipcharts veranschaulichte er die Einteilung in Kommunalunternehmen (KUs) und GmbHs, mit der Gemeinde als Muttergesellschaft. Es gibt das „KU-Tourismus" und die „KU-Gemeindewerke" als Tochtergesellschaften. Das „KU-Tourismus" betreibt das Vita Alpina, das Freibad, die Eishalle und die touristische Infrastruktur. Das „KU-Gemeindewerke" verwaltet das Heizwerk/Nahwärmenetz und die Liegenschaften der Chiemgau Arena und des Vita Alpinas. Die „Chiemgau Arena GmbH" ist für den Betrieb der Chiemgau Arena verantwortlich.

Bürgermeister Pfeifer erläuterte sieben Vorteile der Umstrukturierung:

  1. Umsatzsteuerpflicht ab 2027: Ab dem Jahr 2027 unterliegen alle Kommunen der Umsatzsteuerpflicht für ihre unternehmerischen Tätigkeiten. KUs erfüllen diese Pflicht bereits, wodurch die Gemeinde bereits jetzt Ihre Hausaufgaben erledigt hat und der Umstellung entspannt entgegensehen kann.
  2. Schnellere Projektumsetzung und Entscheidungsfindung: Während der Bürgermeister nach der Geschäftsordnung der Gemeinde lediglich Aufträge bis zu 25.000 Euro – und auch nur dann, wenn sie im Haushaltsplan vorgesehen sind – ohne Beschluss eines zuständigen Gremiums beauftragen darf, können Vorstände der beiden KUs im Rahmen des Haushaltsplans unbegrenzt beauftragen. Dies führt zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung von Projekten, da man unabhängig von Sitzungsterminen agieren kann.
  3. Vorteil gegenüber GmbH: Ein weiterer Vorteil von KUs gegenüber GmbHs ist, dass sie als Anstalten des öffentlichen Rechts (AdÖR) z.B. Kurbeiträge einziehen dürfen (Satzungsrecht). Das bedeutet, dass das Geld aus dem Tourismus auch wirklich dem KU Tourismus zugutekommt und auch wieder in den Tourismus investiert werden kann. Somit besteht eine klare Transparenz der Geldflüsse.
  4. Gesteigerte Wirtschaftlichkeit: Durch die neue Struktur wird eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit erreicht. Die KUs verfügen nur über die Mittel, die sie einnehmen, zuzüglich eines Zuschusses von 250.000 Euro/Jahr von der Gemeinde an das KU Tourismus, da auch Einheimische die touristische Infrastruktur nutzen. In der Vergangenheit wurden Defizite der touristischen Infrastruktur zu 100% von der Gemeinde übernommen, unabhängig von ihrer Höhe. Nun muss das KU wirtschaftlich mit den verfügbaren Mitteln haushalten.
  5. Steuerliche Geltendmachung von Defiziten: Im Vergleich zu Gemeinden können KUs Defizite steuerlich geltend machen. Sie können Bilanzen erstellen und Gewinne oder Verluste ins kommende Geschäftsjahr übertragen.
  6. Steuerliche Absetzbarkeit von Aufträgen: Aufträge, die über ein KU beauftragt werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Gemeinde ist dies nur in bestimmten Bereichen möglich.
  7. Vergaberecht: KUs unterliegen den im Privatrecht geltenden Ausschreibungsrichtlinien und nicht den strengeren Vergaberichtlinien für öffentliche Auftraggeber (z.B. wie es bei Gemeinden der Fall ist). Dies ermöglicht schnellere und flexiblere Auftragsvergaben. Eine Ausnahme bilden Aufträge, bei denen öffentliche Fördergelder genutzt werden.

Hier noch zwei wichtige Antworten auf die vielen Fragen der anwesenden Gäste.

  1. Finanzielle Transparenz: Der Jahresabschluss der KUs wird von einem Wirtschaftsprüfer und der Rechtsaufsicht des Landratsamts geprüft und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung veröffentlicht, um die finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
  2. Defizitregelung: Die KUs können fünf Jahre in Folge ein Defizit erwirtschaften. Sollte dies der Fall sein, muss die Gemeinde das Defizit übernehmen.

Nach 2 1/2 Stunden Fragen und Antworten endete die Monatsversammlung, und Bürgermeister Pfeifer wurde um 22:00 Uhr entlastet.

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